Montag, 25. Januar 2010

Opel kann Spielzeugsautos als Opelnachbildungen nicht verbieten

Opel verliert vor dem Bundesgerichtshof.
Die Klägerin, die Adam Opel GmbH, ist Inhaberin einer für Kraftfahrzeuge und Spielzeug eingetragenen Bildmarke, die das Opel-Blitz-Zeichen wiedergibt.
Sie wendet sich gegen den Vertrieb eines funkgesteuerten Spielzeugautos der Beklagten.
In einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hat dieser entschieden, ob die angesprochenen Verkehrskreise das identische Zeichen auf den Spielzeugmodellautos als Angabe darüber verstünden, diese stammten von der Klägerin oder einem mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
Es hat angenommen, der Verkehr sehe die auf einem verkleinerten Abbild eines großen Originalfahrzeugs an der richtigen Stelle angebrachte Marke als einen Teil des Modellfahrzeugs an und rechne sie weder dem Hersteller des Vorbilds zu noch gehe er von wirtschaftlichen, insbesondere lizenzvertraglichen Beziehungen zwischen den Herstellern des Vorbilds und des Spielzeugmodells an.
(...)
http://pressemitteilung.ws/node/190228 @ recht

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