Freitag, 29. Januar 2010

Schlossaustausch durch Vermieter unzulässig. Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung

Mieter können in Zukunft aufatmen: ein weiteres Recht wurde verabschiedet, das dem Mieter entgegen kommt und den Vermieter in seiner Handlungsfreiheit einschränkt: Laut neuem Mietrecht ist es Vermietern nicht mehr gestattet, ohne Weiteres einen Schlossaustausch in einer Wohnung durchzuführen. Das Immobilienportal myimmo.de berichtet über das neue Gesetz.
Noch bis vor Kurzem war es Vermietern möglich, einen Schlossaustausch durchzuführen ohne dabei den Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu verlieren. Laut Urteil des Berliner Kammergerichts wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein. Zuvor war bereits der Schlossaustausch wegen Mietrückständen durch das Oberlandesgericht in Karlsruhe als rechtswidrig erklärt wurden. Im entsprechenden Fall hatte der Eigentümer der Wohnung seinem Mieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Dieser weigerte sich jedoch auszuziehen. Als Konsequenz ließ der Immobilieneigentümer die Schlösser austauschen und reichte eine Klage auf Nutzungsentschädigung gegen den ehemaligen Bewohner ein.
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http://redir.is/HN @ recht

Klausel zur Einstellung der Gasversorgung wegen Nichtzahlung der Gasrechnung ist unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter anderem eine Klausel zur Einstellung der Gasversorgung im Fall der Nichtzahlung der Gasrechnung unwirksam ist, wenn diese Klausel von zwingenden gesetzlichen Vorgaben der allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Gaskunden abweicht.
Dieses Urteil ist bemerkenswert und hat aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort allgemeine Bedeutung im Hinblick auf die Bedingungswerke der Energieversorger.
Im entschiedenen Fall verwendete ein Gasunternehmen folgende Klausel:
„ IX. Einstellung der Versorgung
1. E. ist u. a. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung einzustellen zu lassen [Klausel Nr. 1]. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt in diesen Fällen regelmäßig erst dann, wenn die offenen Gaslieferungsforderungen und die Kosten der Versorgungseinstellung und der Wiederinbetriebnahme in voller Höhe beglichen wurden. "
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http://redir.is/sv @ recht

Montag, 25. Januar 2010

Opel kann Spielzeugsautos als Opelnachbildungen nicht verbieten

Opel verliert vor dem Bundesgerichtshof.
Die Klägerin, die Adam Opel GmbH, ist Inhaberin einer für Kraftfahrzeuge und Spielzeug eingetragenen Bildmarke, die das Opel-Blitz-Zeichen wiedergibt.
Sie wendet sich gegen den Vertrieb eines funkgesteuerten Spielzeugautos der Beklagten.
In einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hat dieser entschieden, ob die angesprochenen Verkehrskreise das identische Zeichen auf den Spielzeugmodellautos als Angabe darüber verstünden, diese stammten von der Klägerin oder einem mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen.
Es hat angenommen, der Verkehr sehe die auf einem verkleinerten Abbild eines großen Originalfahrzeugs an der richtigen Stelle angebrachte Marke als einen Teil des Modellfahrzeugs an und rechne sie weder dem Hersteller des Vorbilds zu noch gehe er von wirtschaftlichen, insbesondere lizenzvertraglichen Beziehungen zwischen den Herstellern des Vorbilds und des Spielzeugmodells an.
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http://pressemitteilung.ws/node/190228 @ recht

Montag, 18. Januar 2010

Auer Witte Thiel: Inkasso keine Abzocke, sondern notwendiges Instrument im Liquiditätsmanagement

Auer Witte Thiel: D&B Zahlungsindex belegt anhaltend hohe Zahlungsausfälle
München, im Januar 2010: Trotz der für Ende des Jahres erwarteten konjunkturellen Entspannung bleiben die Zahlungsausfälle in Deutschland weiterhin auf hohem Level. Die Kanzlei Auer Witte Thiel informiert über die Möglichkeiten des Inkasso und nimmt die Branche gegen den Vorwurf der Abzocke in Schutz: Seriöse Inkasso-Firmen betreiben keine Abzocke, sondern sind ein wichtiges Instrument des Liquiditätsmanagements.
Die aktuellen Zahlen, die der Informationsdienst D&B Ende Dezember 2009 vorgelegt hat, sprechen eine deutliche Sprache. Wie der „D&B Zahlungsindex" belegt, erreicht die Zahlungsmoral in Deutschland trotz leichter Verbesserung in der zweiten Jahreshälfte weiterhin nur alarmierend geringe Werte. So wurden nach Angaben von D&B Ende 2009 rund 20 Prozent der Rechnungen entweder nicht rechtzeitig oder sogar überhaupt nicht bezahlt – und die betroffenen Unternehmen damit in nicht wenigen Fällen in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht.
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http://pressemitteilung.ws/node/189240 @ recht

Mittwoch, 13. Januar 2010

BGH: Namensverwendung für Internetzeitung stellt kerngleichen Verstoß gegenüber Printausgabe dar

Der u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden (Az.: I ZR 47/07), dass eine Internetzeitung eine im Kern gleichartige Verletzungshandlung wie ein Printmedium mit demselben Titel darstellt.
Die Beklagte erwirkte gegenüber der Klägerin in der Vergangenheit einen Unterlassungstitel, mit dem der Klägerin verboten wurde, Zeitungen unter der Bezeichnung "Eifelzeitung" herauszugeben. Einige Jahre später registrierte die Klägerin die Domain "eifel-zeitung.de"und gab hierunter eine Online-Zeitung heraus.
Die Beklagte vertrat die Auffassung, dass die Klägerin mit der Onlinezeitung "eifel-zeitung.de" gegen den Unterlassungstitel des Landgerichts verstoße. Die Klägerin sah hierin keinen Verstoß gegen den Unterlassungstitel und erhob klarstellend Feststellungsklage.
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http://pressemitteilung.ws/node/188473 @ recht

Samstag, 2. Januar 2010

Skandal um Nebentätigkeit des Görlitzer EX-DDR und jetzigen OStA. Sebastian Matthieu spitz sich zu

Görlitz, Fr, 01.01.10 14:36
Die offizielle Mitteilung auf eine Presseanfrage zur Nebentätigkeit des Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu ist gelogen. In einer Mailantwort behauptet der Pressesprecher Till Neumann von der Staatsanwaltschaft in Görlitz folgendes:
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa hat Ihr Schreiben vom 10.12.2009 hierher zur Beantwortung vorgelegt.
Ich stelle fest, dass Herr Oberstaatsanwalt Matthieu nie als "Sportreporter" für die Dresdner Morgenpost tätig gewesen ist.
Die Beantwortung der weiteren Fragen erübrigt sich daher.
Mit freundlichem Gruß'
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http://pressemitteilung.ws/node/187131 @ recht

Freitag, 1. Januar 2010

Wir wünschen Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010!

Bösel, Kohwagner & Kollegen wünscht Ihnen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010 und angenehme Urlaubstage. Wir bedanken uns auf diesem Wege für die angenehme Zusammenarbeit, das in uns gesetzte Vertrauen sowie für das Interesse an den von uns veröffentlichten Artikel.
Auch in 2010 stehen wir Ihnen insbesondere zu Fragen des Wirtschafts-, Internet- und Onlinerecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht wieder gerne beratend zur Verfügung.
Soweit Sie noch Urlaub haben, so genießen sie diese noch ruhigen Tage, denn auch in 2010 sind eine Reihe von interessanten Entscheidungen sowie Umsetzungen von EU-Richtlinien zu erwarten. Bereits Anfang Januar wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshof anstehen, ob Bewerbung eines Produktes mit einem Garantieversprechen ohne Angaben der Garantiebedingungen wettbewerbswidrig ist.
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http://pressemitteilung.ws/node/187112 @ recht