Donnerstag, 27. Mai 2010

Juristische Rechtfertigungsstrategie zum Grundgesetz von

Juristische Rechtfertigungsstrategie zum Grundgesetz von
Dr. Horst Dreier, Universität Würzburg
www.internet-magazin-les-art.eu
Flensburg/Würzburg, 26.05.2010
Redaktionsbeitrag „les Art" Rubrik: Rechtsbeiträge
In diversen Ausführungen gibt Herr Dr. Horst Dreier; Universität Würzburg, in sehr aufwendiger, wie präziser und kluger Form, Aufschluß über die Einschätzung, warum er nun das Grundgesetz der BRD alt und neu, für eine Verfassung hält und warum er daraus ableiten kann, die BRD habe eine rechtmäßige Verfassung und stehe somit auf legalen staatsrechtlichen Füßen.
Eine Ansicht, die von FachkollegInnen in keiner Weise geteilt wird.
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http://redir.is/Oyd @ recht

EC-Karten-Skimming - die etwas andere Abschöpfungsstrategie

Normalerweise bedient man sich in Marketingkreisen der Abschöpfungsstrategie (engl. "price skimming", von "skimming" für "abschöpfen"), um über einen hohen Produktpreis bei Markteinführung zunächst die betuchteren Verbraucher "abzuschöpfen".
Mittlerweile werden Verbraucher aber noch auf eine ganz andere Art "abgeschöpft":
EC-Karten-Skimming bezeichnet das heimliche Ausspähen sensibler Bankkartendaten.
Weltweit hat diese neue Betrugsart schon jetzt zu Schäden in Milliardenhöhe geführt und ein Ende ist nicht abzusehen, denn die Tricks der Täter werden immer raffinierter:
Klassisches Skimming
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http://redir.is/Oyy @ recht

Sicherungsmaßnahmen am PC im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen

Sichern Sie Ihren PC, ist der einzige Rat, den man in der immer noch aktuellen Problematik der Haftung für Filesharing-Fälle und diesbezügliche urheberrechtliche Abmahnungen erteilen kann. Dies ist insbesondere aufgrund der Entscheidung des OLG Köln vom 23.12.2009 (AZ.: 6 U 101/09) zu beachten. In dieser Entscheidung hat das OLG Köln nämlich festgestellt, dass der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses haftet, egal, wer von seinem Internetanschluss aus Musikdateien zum Download anbietet. Dies gilt, solange er nicht alles getan hat, dies zu verhindern. Aus dem Urteil ergibt sich, dass in jedem Fall, in dem der Anschlussinhaber nicht nachweisen kann, dass er andere Familienmitglieder hinreichend belehrt hat, selbst haftet. Die Voraussetzungen, die hier genannt werden, sind nicht nur die Belehrungen selbst, sondern auch die ständige Überwachung und darüber hinaus auch die Einrichtung von Gegenmaßnahmen, beispielsweise einer Firewall, die Downloads nicht zulässt.
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http://pressemitteilung.ws/node/210845 @ recht

Phishing, Pharming und der "Mann in der Mitte" ? Die neuen Tricks der Internetbetrüger und wie Sie sich schützen können

Viele von uns nutzen den einfachen und bequemen Weg, über das Internet Geschäfte abzuwickeln.
Einkaufen nach Ladenschluss? Überweisungen tätigen, ohne eine Bankfiliale aufzusuchen? Über das Internet alles kein Problem - sollte man meinen …
…doch gerade hier fängt der Ärger meist erst an:
Die vielen Vorteile, die uns das Internet bietet, machen uns leider nur all zu oft blind für die Gefahren, die es für uns bereit hält. Wir öffnen Ihnen die Augen:
Phishing
Beim klassischen Phishing erhält der Internetnutzer zunächst eine höchst offiziell aussehenden E-Mail, scheinbar von seiner eigenen Bank oder Sparkasse. In dieser E-Mail wird der Nutzer sodann aufgefordert, dem angegebenen Link auf die entsprechende Homepage zu folgen. Die Begründungen hierfür sind vielfältig, angefangen von einem Datenverlust wegen Serverausfalls, bis hin zu notwendigen Softwareupdates zur Verbesserung des Kundenservice. Folgt man nun dem angegebenen Link, so landet man nicht auf der Website des eigenen Kreditinstitutes, sondern auf der täuschend echt aussehenden, aber gefälschten Website des Täters. Hier wird man nun dazu aufgefordert, sich mittels seiner Zugangsdaten (Kontonummer, PIN) einzuloggen. Meist wird auch schon an dieser Stelle die Eingabe einer oder mehrer TANs – angeblich zur Verifizierung – verlangt. Hat man diese Daten dann erst einmal eingegeben, befinden sie sich in den Händen des Täters und dieser kann damit in Windeseile Üb
erweisungen zu Lasten des eigenen Kontos tätigen.
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http://redir.is/Oym @ recht

Bundesministerium für Justiz regelt Widerrufs- und Rückgaberecht neu. Geänderte Vorschriften für Ratenkredite

Ab dem 11. Juni 2010 bietet eine gesetzliche Neuregelung dem Verbraucher mehr Transparenz auf dem Kreditmarkt. Die vom Bundesministerium für Justiz verabschiedete Verfügung regelt wichtige Vorschriften im Widerrufs- und Rückgaberecht. Das Finanzportal www.geld.de erklärt, was das konkret für den Verbraucher bedeutet.
Laut Stiftung Warentest kann der Verbraucher mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, einen Kredit (www.geld.de/kredite.html) schneller als bei der Kreditvergabe eigentlich vereinbart, abgelten. Dabei sollten sich Kunden, die in naher Zukunft beabsichtigen, einen Ratenkredit aufzunehmen über folgende Änderungen bewusst werden: Lockangebote von Banken sind nicht mehr rechtskonform. Zukünftig dürfen diese lediglich mit einem Effektivzins werben. Zudem müssen Kreditinstitute ihre Kunden in schriftlicher Form über alle kreditrelevanten Statuten informieren. Hierzu gehören Angaben zum Zins, dem Widerrufsrecht, den Nebenkosten, der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung und den Folgen bei Zahlungsverzug.
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http://redir.is/OyE @ recht