Freitag, 29. Januar 2010

Klausel zur Einstellung der Gasversorgung wegen Nichtzahlung der Gasrechnung ist unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter anderem eine Klausel zur Einstellung der Gasversorgung im Fall der Nichtzahlung der Gasrechnung unwirksam ist, wenn diese Klausel von zwingenden gesetzlichen Vorgaben der allgemeinen Bedingungen für die Versorgung von Gaskunden abweicht.
Dieses Urteil ist bemerkenswert und hat aus Sicht der Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort allgemeine Bedeutung im Hinblick auf die Bedingungswerke der Energieversorger.
Im entschiedenen Fall verwendete ein Gasunternehmen folgende Klausel:
„ IX. Einstellung der Versorgung
1. E. ist u. a. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung einzustellen zu lassen [Klausel Nr. 1]. Die Wiederinbetriebnahme erfolgt in diesen Fällen regelmäßig erst dann, wenn die offenen Gaslieferungsforderungen und die Kosten der Versorgungseinstellung und der Wiederinbetriebnahme in voller Höhe beglichen wurden. "
(...)
http://redir.is/sv @ recht

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