Dienstag, 29. Dezember 2009

OLG Köln: Unitymedia Hessen unterliegt Deutsche Telekom AG überwiegend

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 18. Dezember 2009 (Az. 6 U 90/09) dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co KG bestimmte Werbeaussagen untersagt. Die Unitymedia Hessen GmbH & Co KG hatte im Februar 2008 in einem Faltblatt mit Testergebnissen geworben, die zuvor in Computerzeitschriften wie "Computer Bild" veröffentlicht wurden:
Gegenstand des Verfahrens waren folgende Werbeaussagen:
Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2.000, 6.000 und 16.000) hinweg liegt Unitymedia vorn.
In unserem Test hatten die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen.
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http://pressemitteilung.ws/node/186877 @ recht

Montag, 28. Dezember 2009

BGH: Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Verkäufer eines gebrauchten Pkw den Käufer darüber aufklären muss, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kfz-Brief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.
Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus dem Kauf eines erstmals im Jahr 1994 zugelassenen Pkw Audi A 6 geltend, den er am 21. März 2004 für 4.500 € vom Beklagten zu 1 über einen Gebrauchtwagenhändler – den Beklagten zu 2 – als Vermittler erworben hat.
Im Kaufvertragsformular ist unter dem vorformulierten Text "Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers" handschriftlich "201.000 km" vermerkt; dies entspricht dem vom Tacho zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Kilometerstand. Als Vorbesitzer waren aus dem Kfz-Brief nur der ursprüngliche Halter sowie der seit dem 16. Februar 2004 als Halter eingetragene Beklagte zu 1 ersichtlich. Dieser hatte das Fahrzeug jedoch über den Beklagten zu 2 von einem Zwischenhändler erworben, der beiden Beklagten nur als "Ali" bekannt war und der das Fahrzeug seinerseits von einem weiteren, ebenfalls nicht als Halter im Kfz-Brief eingetragenen Vorbesitzer erworben hatte. Über diese Umstände wurde der Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages nicht informiert.
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http://pressemitteilung.ws/node/186801 @ recht

OLG Hamm: Rechtsmißbräuchlichkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung

Gegenstand des Urteils des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2009, Az. 4 U 77/09) ist, dass auch einer urheberrechtlichen Abmahnung der rechtliche Einwand des Missbrauchs entgegengehalten werden kann.
§ 8 Abs. 4 UWG könne zum Ausschluss missbräuchlicher Abmahnungen und Klagen im Urheberrecht weder unmittelbar noch entsprechend herangezogen werden, denn die Klagebefugnis des verletzten Urhebers ergebe sich – anders als im Wettbewerbsrecht – aus einem subjektiven Ausschließlichkeitsrecht. Sie werde nicht gesetzlich geregelt. Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung schließe nicht aus, den Einwand einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der Klagebefugnis desjenigen, der sich urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche berühmt, zuzulassen. Ein entsprechender Einwand des Rechtsmissbrauchs kann sich aus § 242 BGB ergeben.
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http://pressemitteilung.ws/node/186804 @ recht

Sonntag, 27. Dezember 2009

Tierhalterhaftpflicht, die richtige Versicherung für den Vierbeiner.

Grössere Tiere wie z.B. Hunde oder Pferde können sehr schnell Schäden an Dritten verursachen. Da der Tierbesitzer für das Handeln seiner Vierbeiner verantwortlich ist, haftet er mit seinem Vermögen für allfällige Schäden. Um die finanziellen Schäden abzuwenden, ist eine Versicherung unabdingbar.
Typische Haftpflichtfälle
Der Hundezüchter Herr Y ist für seine Hunde sehr bekannt. Jedes Wochenende kommen Kunden und Interessierte seine Zucht bestaunen. Herr Y hält sich an alle Massnahmen, um Unfälle zu vermeiden. Die Hunde sind in sehr grossen Zwingern untergebracht und haben genügend Rückzugsmöglichkeiten. Herr Y lässt seine Besucher nie unbeaufbesichtigt zu seinen Tieren. Als die Familie Z zu Besuch ist, steht der kleine Tom (der Sohn der Familie Z) vor dem Hundegitter. Die Eltern verhandeln intensiv mit Herr X über den Kaufpreis eines Hundewelpen und achten nicht auf Tom. Als ein grosser Hund ans Gitter kommt, möchte Tom diesen berühren und streckt die Hand durchs Gitter. Der Hund beisst in die Hand von Tom und lässt nicht mehr los. Zum Glück erkennt der Hundezüchter die Situation schnell und befreit Tom. Tom wird sofort ins Spital gebracht. Er hat Glück, die Bisswunden können mit einigen Stichen genäht werden. Sehnen, Nerven und Muskeln sind nicht verletzt.
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http://pressemitteilung.ws/node/186737 @ recht

Dienstag, 22. Dezember 2009

juravendis Rechtsanwälte ++ Apothekenrecht 2009: Inhabergeführte Versandapotheken sind der Gewinner

Das bisweilen so bezeichnete „Super-Apothekenrechts-Jahr" 2009 geht in wenigen Tagen zu Ende, und wenn die Akteure des Apothekenmarkts unter dem Weihnachtsbaum Bilanz ziehen, wird diese ganz unterschiedlich ausfallen:
Die großen Verlierer sind zweifelsohne all jene – und es waren nicht wenige –, die es nur noch für eine Formsache hielten, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken kippt. Sie mussten schmerzlich feststellen, dass auch vor dem Luxemburger Gericht die Weisheit gilt: „It ain´t over till the fat lady sings". Umgekehrt sollten aber auch die Anhänger der inhabergeführten Apotheke nicht den Fehler machen, sich angesichts des Scheiterns der Kettenbefürworter vor dem Kadi in Sicherheit zu wiegen. Denn noch bleibt interessierten Kreisen der Weg über die Politik, um den Fremdbesitz zumindest auf lange Sicht zu legalisieren.
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http://pressemitteilung.ws/node/186295 @ http://pressemitteilung.ws/recht

Montag, 21. Dezember 2009

Roof Music spricht durch die Waldorf Rechtsanwälte Abmahnungen des Hörbuchs ?Amore und so´n Quatsch aus

Sie haben eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte erhalten?
Dies ist leider kein Einzelfall.
Aktuell mahnen die Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Roof Music Schallplatten und Verlags GmbH wegen Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer Netzwerken an dem Hörbuch „Amore uns so´n Quatsch" ab. Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma beweissicher dokumentiert worden sein.
Die Waldorf Rechtsanwälte fordern für die Roof Music Schallplatten und Verlags GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Rechteinhaber eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von EUR 806,-- für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts sowie Kosten der Datenermittlung.
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Sonntag, 20. Dezember 2009

Mehr Geld durch das Bürgerentlastungsgesetz

Wenn im Januar das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz" in Kraft tritt, dürften sich etwa 16,6 Millionen Bundesbürger über ein höheres monatliches Nettoeinkommen freuen. Abhängig von der Höhe der individuellen steuerlichen Belastung können es jährlich mehr als 2.000 Euro sein, die jedem zusätzlich zur Verfügung stehen. Dafür müssen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgezogen werden. In den Genuss der von der Bundesregierung mit etwa zehn Milliarden Euro kalkulierten Entlastung kommen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte.
Bei angestellten Arbeitnehmern sorgt in der Regel der Arbeitgeber dafür, dass die Freibeträge berücksichtigt werden, so dass die Gehaltsabrechnung tatsächlich höher ausfällt. Wer privat krankenversichert ist, kann den Teil des Beitrags, der den Basis-Krankenversicherungsschutz abdeckt, sowie den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen. (...)
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Montag, 14. Dezember 2009

BGH verhandelt zum Thema Google Thumbnails

In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof über die Frage vergandelt, ob das Anfertigen von „Thumbnails” durch die Google-Bildersuche die Urheberrechte von Künstlern verletzen kann. Zu einer Entscheidung kam es jedoch noch nicht.

Die Klägerin wehrt sich dagegen, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder («Thumbnails») gezeigt werden. Unter Berufung auf ihr Urheberrecht fordert sie Google zur Unterlassung auf. Dem Bundesgerichtshof zufolge ist es denkbar, dass das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt werden muss.

«Es steht die rechtliche Zulässigkeit eines Instruments auf dem Spiel, von dem wir alle täglich Gebrauch machen», sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm in der Verhandlung. Bornkamm deutete an, dass die Darstellung der Thumbnails in der Trefferliste möglicherweise von einer stillschweigenden Einwilligung der Betroffenen gedeckt sei. Wer eine Website einrichte, wolle gefunden werden und tue häufig einiges dafür, um die Blicke auf sich zu ziehen. Deshalb könnte möglicherweise bereits die bloße Einrichtung einer Internetseite ein Einverständnis enthalten, dass die Bilder auch in der Trefferliste gezeigt werden dürften.

http://pressemitteilung.ws/node/185067