Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 18. Dezember 2009 (Az. 6 U 90/09) dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co KG bestimmte Werbeaussagen untersagt. Die Unitymedia Hessen GmbH & Co KG hatte im Februar 2008 in einem Faltblatt mit Testergebnissen geworben, die zuvor in Computerzeitschriften wie "Computer Bild" veröffentlicht wurden:
Gegenstand des Verfahrens waren folgende Werbeaussagen:
Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2.000, 6.000 und 16.000) hinweg liegt Unitymedia vorn.
In unserem Test hatten die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen.
(...)
http://pressemitteilung.ws/node/186877 @ recht
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Perücke" in Ludwigsfelde bei Berlin
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"Es ist unglaublich, ich springe in den Pool und tauche. Um mich herum sind
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kei...
vor 14 Jahren
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