Wenn im Januar das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz" in Kraft tritt, dürften sich etwa 16,6 Millionen Bundesbürger über ein höheres monatliches Nettoeinkommen freuen. Abhängig von der Höhe der individuellen steuerlichen Belastung können es jährlich mehr als 2.000 Euro sein, die jedem zusätzlich zur Verfügung stehen. Dafür müssen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgezogen werden. In den Genuss der von der Bundesregierung mit etwa zehn Milliarden Euro kalkulierten Entlastung kommen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte.
Bei angestellten Arbeitnehmern sorgt in der Regel der Arbeitgeber dafür, dass die Freibeträge berücksichtigt werden, so dass die Gehaltsabrechnung tatsächlich höher ausfällt. Wer privat krankenversichert ist, kann den Teil des Beitrags, der den Basis-Krankenversicherungsschutz abdeckt, sowie den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen. (...)
http://pressemitteilung.ws/node/186100 @ http://pressemitteilung.ws/recht
Die erste Schwimmperücke der Welt aus Cyberhair im Zweithaarstudio "Meine
Perücke" in Ludwigsfelde bei Berlin
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"Es ist unglaublich, ich springe in den Pool und tauche. Um mich herum sind
viele Menschen und keiner merkt, dass ich anders bin als sie, denn ich habe
kei...
vor 14 Jahren
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