Montag, 14. Dezember 2009

BGH verhandelt zum Thema Google Thumbnails

In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof über die Frage vergandelt, ob das Anfertigen von „Thumbnails” durch die Google-Bildersuche die Urheberrechte von Künstlern verletzen kann. Zu einer Entscheidung kam es jedoch noch nicht.

Die Klägerin wehrt sich dagegen, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder («Thumbnails») gezeigt werden. Unter Berufung auf ihr Urheberrecht fordert sie Google zur Unterlassung auf. Dem Bundesgerichtshof zufolge ist es denkbar, dass das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt werden muss.

«Es steht die rechtliche Zulässigkeit eines Instruments auf dem Spiel, von dem wir alle täglich Gebrauch machen», sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm in der Verhandlung. Bornkamm deutete an, dass die Darstellung der Thumbnails in der Trefferliste möglicherweise von einer stillschweigenden Einwilligung der Betroffenen gedeckt sei. Wer eine Website einrichte, wolle gefunden werden und tue häufig einiges dafür, um die Blicke auf sich zu ziehen. Deshalb könnte möglicherweise bereits die bloße Einrichtung einer Internetseite ein Einverständnis enthalten, dass die Bilder auch in der Trefferliste gezeigt werden dürften.

http://pressemitteilung.ws/node/185067

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