Sichern Sie Ihren PC, ist der einzige Rat, den man in der immer noch aktuellen Problematik der Haftung für Filesharing-Fälle und diesbezügliche urheberrechtliche Abmahnungen erteilen kann. Dies ist insbesondere aufgrund der Entscheidung des OLG Köln vom 23.12.2009 (AZ.: 6 U 101/09) zu beachten. In dieser Entscheidung hat das OLG Köln nämlich festgestellt, dass der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses haftet, egal, wer von seinem Internetanschluss aus Musikdateien zum Download anbietet. Dies gilt, solange er nicht alles getan hat, dies zu verhindern. Aus dem Urteil ergibt sich, dass in jedem Fall, in dem der Anschlussinhaber nicht nachweisen kann, dass er andere Familienmitglieder hinreichend belehrt hat, selbst haftet. Die Voraussetzungen, die hier genannt werden, sind nicht nur die Belehrungen selbst, sondern auch die ständige Überwachung und darüber hinaus auch die Einrichtung von Gegenmaßnahmen, beispielsweise einer Firewall, die Downloads nicht zulässt.
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http://pressemitteilung.ws/node/210845 @ recht
Die erste Schwimmperücke der Welt aus Cyberhair im Zweithaarstudio "Meine
Perücke" in Ludwigsfelde bei Berlin
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"Es ist unglaublich, ich springe in den Pool und tauche. Um mich herum sind
viele Menschen und keiner merkt, dass ich anders bin als sie, denn ich habe
kei...
vor 14 Jahren
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