Donnerstag, 27. Mai 2010

Bundesministerium für Justiz regelt Widerrufs- und Rückgaberecht neu. Geänderte Vorschriften für Ratenkredite

Ab dem 11. Juni 2010 bietet eine gesetzliche Neuregelung dem Verbraucher mehr Transparenz auf dem Kreditmarkt. Die vom Bundesministerium für Justiz verabschiedete Verfügung regelt wichtige Vorschriften im Widerrufs- und Rückgaberecht. Das Finanzportal www.geld.de erklärt, was das konkret für den Verbraucher bedeutet.
Laut Stiftung Warentest kann der Verbraucher mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, einen Kredit (www.geld.de/kredite.html) schneller als bei der Kreditvergabe eigentlich vereinbart, abgelten. Dabei sollten sich Kunden, die in naher Zukunft beabsichtigen, einen Ratenkredit aufzunehmen über folgende Änderungen bewusst werden: Lockangebote von Banken sind nicht mehr rechtskonform. Zukünftig dürfen diese lediglich mit einem Effektivzins werben. Zudem müssen Kreditinstitute ihre Kunden in schriftlicher Form über alle kreditrelevanten Statuten informieren. Hierzu gehören Angaben zum Zins, dem Widerrufsrecht, den Nebenkosten, der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung und den Folgen bei Zahlungsverzug.
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http://redir.is/OyE @ recht

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