Donnerstag, 1. April 2010

juravendis Rechtsanwälte ++ Lebensmittelrecht: Kampf der Kaffeesysteme

Vorbei sind die Zeiten, wo Kaffeeliebhabern nur der gute alte Filterkaffee zur Verfügung stand. Heutzutage kann der Verbraucher aus verschiedenen Kaffeesystemen wählen. Zwei Anbieter verschiedener Systeme sind nun aneinander geraten. Der eine vertreibt einen manuellen Kaffeebereiter mit einer Brühmethode, die in Fachkreisen als „French Press" bekannt ist. Hierbei wird Kaffeepulver mit heißem Wasser in den Kaffeebereiter gegeben. In einem zweiten Schritt wird der Stempel mit dem metallenen Filter auf den Kannenboden gedrückt, um den gemahlenen Kaffee von der Flüssigkeit zu trennen. Der fertige Kaffee kann dann aus der Kanne entnommen werden, ohne dass Kaffeepulver mit in die Tasse gelangt. Das andere Unternehmen vertreibt sogenannte Kapsel-Systeme. Diese bestehen aus mit Kaffeepulver gefüllten Aluminium-Portionskapseln und speziellen Espresso- und Kaffeemaschinen, in denen diese Portionskapseln zum Einsatz kommen und die tassenweise Zubereitung von Espresso oder Kaf
fee ermöglichen.
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http://pressemitteilung.ws/node/202451 @ recht

Freitag, 5. März 2010

EuGH: Nachträgliche Gehaltsforderungen wegen verlängerter Kündigungsfristen ? Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfristen

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Januar 2010 (Az.: C?555/07) entschieden, dass die Beschäftigungszeiten, die vor Vollendigung des 25. Lebensjahrs liegen, entgegen der bisherigen Rechtslage zu berücksichtigen sind.
Dies hat zur Folge, dass Kündigungsfristen nicht richtig berechnet wurden. Hiervon betroffene Arbeitnehmer können, soweit Verjährung oder Ausschlussfristen nicht eingetreten sind, nachträglich Gehaltsnachzahlungsforderungen für die verlängerten Kündigungsfristen beanspruchen.
Nach den Vorschriften des BGB hängt die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfristen von der jeweiligen Dauer der Beschäftigung ab. Allerdings sind nach der seit Jahrzehnten bestehenden Gesetzeslage diejenigen Beschäftigungszeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht zu berücksichtigen, § 622 Abs. 2 S. 2 BGB.
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http://redir.is/iE1 @ recht

Mittwoch, 24. Februar 2010

LG Köln spricht Lehman-Opfer Schadenersatz zu

Schadenersatz in Höhe von rund 15.000 € muss die Commerzbank einem Anleger zahlen, dem die seinerzeitige Dresdner Bank Lehman Zertifikate verkauft hatte. (LG Köln, Urteil vom 18. Februar 2010 AZ: 15 O 174/09) Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Im Februar 2007 wurde dem Anleger im Rahmen einer Telefonberatung durch seinen Berater bei der Dresdner Bank die Investition in Global Champion Zertifikate der Lehman Brothers Treasury Co. BV. empfohlen. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob der Bankberater den Anleger darüber aufgeklärt hat, dass die Bank von Lehman Brothers für den Vertrieb der Zertifikate Provisionen erhalten hat. Die „Beraterbank" hatte behauptet, sie habe ihrer entsprechenden Informationspflicht dadurch Rechnung getragen, dass sie dem Anleger die Broschüre „Informationen zum Wertpapiergeschäft" zur Verfügung gestellt hätte. Das Landgericht Köln hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung zu erkennen gegeben, dass es eine solche, sehr allgemein gehaltene Information nicht als ausreichend ansehe.
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http://pressemitteilung.ws/node/195452 @ recht

Dienstag, 23. Februar 2010

Neu: Unabhängige Plattform für Ehescheidung im Internet scheidungsfix.de

2. März 2010. Auf der CeBIT 2010 präsentiert die e.Consult AG auf dem Microsoft-Stand eine exklusive Vorschau auf die Internetplattform scheidungsfix.de. Das für den Verbraucher kostenlose Angebot bietet Orientierung in einer schwierigen Lebenslage und hilft bei der Auswahl eines geeigneten Rechtsanwaltes.
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Wer sich scheiden lassen will, kann dies nicht ohne Rechtsanwalt tun. So will es das Gesetz. Aber immer mehr Menschen möchten sich vor dem Gang zum Anwalt unabhängig informieren. Im Internet werden sie heute mit einem unüberschaubaren Angebot unterschiedlichster Qualität konfrontiert. Findige Rechtsanwälte bieten „Online Scheidung bundesweit" an und in diversen Internetforen trifft man auf ratsuchende Betroffene, die oft mehr verunsichern als sie weiterhelfen können. scheidungsfix.de ist eine unabhängige Plattform, in der Ratsuchende und Experten zusammentreffen. Durch die Fokussierung auf das Thema Ehescheidung ist ein allgemeinverständlicher Einstieg in die zum Teil schwierige Materie ebenso möglich wie eine Vertiefung zu ganz speziellen Fragen des Unterhaltsrechts, der Vermögensauseinandersetzung, der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Darüber hinaus hilft scheidungsfix.de bei der Auswahl des geeigneten Anwaltes vor Ort unter Berücksichtigung von fach
licher Spezialisierung und von weichen Faktoren wie z. B. Sympathie.
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http://redir.is/iYs @ recht

Freitag, 29. Januar 2010

Schlossaustausch durch Vermieter unzulässig. Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung

Mieter können in Zukunft aufatmen: ein weiteres Recht wurde verabschiedet, das dem Mieter entgegen kommt und den Vermieter in seiner Handlungsfreiheit einschränkt: Laut neuem Mietrecht ist es Vermietern nicht mehr gestattet, ohne Weiteres einen Schlossaustausch in einer Wohnung durchzuführen. Das Immobilienportal myimmo.de berichtet über das neue Gesetz.
Noch bis vor Kurzem war es Vermietern möglich, einen Schlossaustausch durchzuführen ohne dabei den Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu verlieren. Laut Urteil des Berliner Kammergerichts wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein. Zuvor war bereits der Schlossaustausch wegen Mietrückständen durch das Oberlandesgericht in Karlsruhe als rechtswidrig erklärt wurden. Im entsprechenden Fall hatte der Eigentümer der Wohnung seinem Mieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Dieser weigerte sich jedoch auszuziehen. Als Konsequenz ließ der Immobilieneigentümer die Schlösser austauschen und reichte eine Klage auf Nutzungsentschädigung gegen den ehemaligen Bewohner ein.
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http://redir.is/HN @ recht